Partystimmung und Frühlingsgefühle bahnen sich an
Es waren aufgrund der jüngsten Beschränkungen und Maßnahmen keine leichten Zeiten für die meisten Deutschen. Viele haben sich bei den Beschränkungen und den finalen Lockdown-Bedingungen isoliert gefühlt. Im Winter waren kaum noch Aktivitäten mit Freunden bei ausschweifender Laune möglich. Somit glitt Deutschland mit Anlauf in einen sehr kalten und tristen Winter. Doch die Laune scheint sich mit den wärmeren Temperaturen allmählich aber konstant zu verbessern. Viele denken bereits an die Parallelen zum Vorjahr. Auch hier ging es Richtung Frühling wieder raus aus dem Lockdown. Nun könnten auch wieder die ersten Lokalitäten für das feierwütige und mittlerweile ausgehungerte Partyvolk öffnen. Bereits im letzten Jahr haben die ersten Diskos und bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen können. Die bisherigen 2G-Maßnahmen werden wohl nur noch ein paar Wochen Bestand haben, denn mit dem aktuellen Beschluss der Bundesregierung ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen. So heißt es, dass aller Voraussicht nach, Ende März die Beschränkungen größtenteils fallen werden. Dies inkludiert auch Partyveranstaltungen und Feierlichkeiten in den eigenen vier Wänden.
Öffnungen von Diskotheken werden erwartet
Deutschlandweit beginnt die Vorfreude auf den kommenden Frühling zu wachsen. Auch die Diskotheken könnten allmählich wieder öffnen, wenn es nach den Leuten geht, die bereits über Monate auf das Vergnügen verzichten mussten. Dass nach der vierten Welle mit der Pandemie Schluss ist, ist wohl nicht zu erwarten. Derzeit geht die Angst vor neuen Varianten umher. Auch Beschränkungen werden beim Feierbetrieb weiterhin teilweise gelten. So wird der Einlass in Diskos weiterhin nur mit 2G möglich sein. Beim Muttizettel hat sich hingegen zum Glück nichts getan. So bekommen Jugendliche unter 18 weiterhin Eintritt in die meisten Diskotheken, wenn sie einen Muttizettel vorlegen. Sofern der Muttizettel Download vollzogen worden ist, gilt es hierbei weiterhin, dieses Formular nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Im Falle des Einlasses via Muttizettel müssen die Eltern nämlich im Vorfeld zugestimmt haben und dies ebenfalls auf dem Muttizettel bestätigt haben.
Mit dem Muttizettel in die Diskothek
Einige Traditionen enden zum Glück nicht. So können auch Jugendliche weiterhin – sofern die Diskotheken wieder öffnen – mit einem ausgedruckten und ausgefüllten Muttizettel die Lokalitäten betreten. Das Szenario, wo Jugendliche reihenweise mit weißen Blättern den Eingang der Diskotheken-Warteschlage füllen, bleibt uns also erhalten. Doch beim Ausfüllen der Muttizettel sind einige Formalitäten zu beachten. So sind alle Daten korrekt anzugeben und via Unterschrift der Erziehungsberechtigen zu bestätigen. Ebenso muss ein Vertreter der Erziehungsberechtigten vor Ort sein und sich um den minderjährigen Partygast kümmern. Hierbei reicht es, wenn die Person über 18 Jahre alt ist.